Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Yusuf Ünal Marketing GmbH
Stand: Oktober 2026
Teil A – Allgemeine Bedingungen für alle Verträge
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Yusuf Ünal Marketing GmbH, Torstraße 178, 10115 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Yusuf-Caner Ünal und Adrian Shasivari (nachfolgend: der Anbieter bzw. die Agentur bzw. wir) mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend: du bzw. dir bzw. der Kunde bzw. die Kunden) (gemeinsam: die Parteien), die unsere Dienstleistungen in den Geschäftsfeldern Performance-Marketing, Funnel- und Webinar-Systeme, Angebots- und Produktentwicklung (Einstiegsprodukte) sowie Beratung (Consulting) zum Gegenstand haben, namentlich die strategische Zielgruppen- und Angebotsanalyse, die Konzeption, Erstellung und technische Einrichtung von Landingpages, Verkaufs-, Registrierungs- und Dankeseiten, Video-Sales-Letter-(VSL-) und Webinar-Skripten, Präsentationen, E-Mail-Sequenzen und Automationen, Schnitt und Postproduktion von Video-Material in einfachem Umfang, die Entwicklung von Werbestrategien, Creative-Konzepten und Werbetexten, die Einrichtung, Aussteuerung und Optimierung von Werbekampagnen auf Plattformen wie Meta (Facebook, Instagram), Google, YouTube, TikTok oder LinkedIn, die laufende Funnel-Optimierung und Marketingbegleitung sowie Beratung hierzu (nachfolgend: einzeln der Vertrag, gemeinsam die Verträge), gleich ob diese per Fernkommunikationsmitteln wie das Internet, Telefon, E-Mail, Messenger oder Videochat zustande kommen oder schriftlich.
1.2. Wenn wir von uns und dir als Parteien sprechen, dann meinen wir natürlich uns als Anbieter und dich als Kunden, auch wenn du nicht alleiniger Geschäftsführer bzw. Inhaber deines Unternehmens bist, sondern ihr zu zweit oder zu mehreren Geschäftsführer bzw. Inhaber seid. Wir duzen unsere Kunden, weil wir so zusammenarbeiten; an der Verbindlichkeit dieser AGB ändert das nichts. Auch wenn wir aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung das generische Maskulinum verwenden, ist damit keine Wertung verbunden und wir meinen alle Geschlechter.
1.3. Diese AGB bestehen aus Teil A (Allgemeine Bedingungen für alle Verträge) und Teil B (Besondere Bedingungen für Erfolgsbeteiligungsmodelle). Teil B gilt zusätzlich zu Teil A, wenn und soweit das jeweilige Angebot eine erfolgsabhängige Vergütung (z. B. Erfolgsbeteiligung, Performance-Vergütung, Umsatz- oder Gewinnbeteiligung) vorsieht. Bei Widersprüchen geht Teil B dem Teil A vor.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen des Anbieters
2.1. Wir erbringen für unsere Kunden Leistungen aus den Bereichen Performance-Marketing, Funnel- und Webinar-Systeme, Angebotsentwicklung und Beratung i.S.d. Klausel Ziffer 1.1. dieser AGB (nachfolgend: das Produkt bzw. die Leistung). Dies geschieht in der Regel in Form von (a) einmaligen, projektbezogenen Leistungen, insbesondere der Analyse, Konzeption, Erstellung und Einrichtung eines Funnel- oder Webinar-Systems bzw. Einstiegsprodukts (nachfolgend: Projektverträge), (b) laufenden, insbesondere monatlich oder sonst wiederkehrend vergüteten Leistungen wie Betreuung, Optimierung, Media Buying, Beratung und Support (nachfolgend: Dauerschuldverhältnisse bzw. Retainer) sowie (c) Kombinationen hieraus, gegebenenfalls verbunden mit einer erfolgsabhängigen Vergütung nach Teil B dieser AGB. Die essentialia negotii – Parteien, konkrete Leistung und Vergütung – werden ausschließlich im jeweiligen individuellen Angebot nebst Leistungsbeschreibung bestimmt; diese AGB regeln die allgemeinen Bedingungen der Zusammenarbeit.
2.2. Die vertraglich geschuldete Leistung und die Art und Weise ihrer Umsetzung und Durchführung, ferner Leistungszeitraum, -umfang sowie ggf. -frequenz ergeben sich stets abschließend nach Maßgabe des jeweiligen Angebots. Es gibt hierbei verschiedene, teils standardisierte Leistungspakete; auch insoweit ergeben sich die Einzelheiten aus dem jeweiligen Angebot. Das Angebot wird mit seiner Annahme Vertragsbestandteil und gilt ergänzend zu diesen AGB.
2.3. Die operative Umsetzung erfolgt durch unser Team; unsere Geschäftsführer begleiten das jeweilige Projekt in strategischer und beratender Funktion und können Leistungen auch persönlich erbringen. Die Auswahl der Copywriter, Designer, Funnel-Builder, Media Buyer, Projektmanager, Kundenbetreuer sowie etwaiger weiterer involvierter Personen (nachfolgend: die Erfüllungsgehilfen) erfolgt durch uns. Du hast keinen Anspruch darauf, dass eine bestimmte Person – insbesondere einer unserer Geschäftsführer – einzelne Leistungen persönlich erbringt, es sei denn, dies ist im Angebot ausdrücklich vereinbart; eine solche Vereinbarung ist gesondert zu vergüten.
2.4. Innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs bestimmen wir die konkrete fachliche Ausgestaltung – insbesondere Zielgruppenansprache, Hooks und Angles, Kampagnen- und Anzeigengruppenstruktur, Gebots- und Budgetverteilung innerhalb des von dir freigegebenen Werbebudgets, Reihenfolge und Umfang von Tests sowie Rhythmus und Umfang von Anpassungen – nach billigem Ermessen anhand der Kampagnendaten und unserer fachlichen Einschätzung und geben dies dir gegenüber durch Erklärung an (§ 315 Abs. 2 BGB). Über wesentliche strategische Änderungen informieren wir dich vorab.
2.5. Es obliegt nicht uns, sondern dir, die von uns erbrachte Leistung wirtschaftlich gewinnbringend zu nutzen. Eine Umsatzsteigerung, eine bestimmte Anzahl, Erreichbarkeit, Kaufkraft oder Kaufbereitschaft von Leads oder Interessenten, eine bestimmte Termin- oder Abschlussquote, ein bestimmter Return on Ad Spend (ROAS), ein bestimmter Cost per Lead (CPL) oder ein sonstiger wirtschaftlicher Erfolg ist – vorbehaltlich einer im Angebot ausdrücklich als solche bezeichneten Garantie i.S.d. Klausel Ziffer 9.5. dieser AGB – nicht vereinbart und auch nicht geschuldet. Es gelten ergänzend die Klauseln Ziffer 9 und 10 dieser AGB.
2.6. Teilleistungen sind zulässig, soweit diese für dich zumutbar sind. Die einzelnen Bestandteile eines Funnel- bzw. Webinar-Systems (z. B. Zielgruppenanalyse, Landingpage, Skript, E-Mail-Sequenz, Creatives, Kampagnen-Setup) sind jeweils Teilleistungen in diesem Sinne. Ist der mit einer Leistung verfolgte Zweck bereits mit einem Teil des vereinbarten Umfangs erreicht (z. B. ein Creative performt bereits so, dass weitere Varianten keinen Mehrwert bringen), können wir die weiteren Teilleistungen nach billigem Ermessen zurückstellen; du kannst sie innerhalb der Laufzeit jederzeit abrufen.
2.7. Wir sind berechtigt, etwaige Termine innerhalb von maximal zwei Tagen zu verschieben. Hierunter fallen insbesondere Leistungshindernisse des betreffenden Teammitglieds, die insbesondere, wenngleich nicht abschließend, aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder Ähnlichem entstanden sind. Wir werden in diesem Fall schnellstmöglich einen Ersatztermin vorschlagen.
2.8. Wir verpflichten uns, alle uns zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und nur zur jeweiligen Vertragsdurchführung zu nutzen. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.
2.9. Wir führen unsere Dienstleistung mit der gebotenen eigenüblichen Sorgfalt durch und sind berechtigt, uns zur Vertragserfüllung und -durchführung Dritter (z. B. Freelancer, Subunternehmer) zu bedienen. Ein Kündigungsrecht deinerseits wird dadurch nicht begründet.
2.10. Die Leistung sowie diese Vertragsbestimmungen richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, d. h. an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbrauchern bieten wir unsere Leistungen nicht an. Es gilt die Klausel Ziffer 6.7. dieser AGB.
2.11. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung an. Wir sind Agenturdienstleister und dürfen auch keine solche Rechtsberatung oder -prüfung anbieten. Für die rechtliche Prüfung und Absicherung deiner Angebote, Produkte, Preise, Zahlungsmodelle, Werbemittel, Webinare und Kampagnen – insbesondere mit Blick auf Wettbewerbs-, Kennzeichnungs-, Urheber-, Marken-, Preisangaben-, Verbraucherschutz- (z. B. Widerrufsbelehrungen) und Datenschutzrecht sowie – bei Coaching-, Kurs-, Ausbildungs- und Mentoring-Angeboten – die Vorgaben des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) einschließlich einer etwa erforderlichen Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) – bist du verantwortlich. Hinweise, die wir hierzu geben, sind keine Rechtsberatung und ersetzen keine anwaltliche Prüfung.
3. Leistungsumfang, Abgrenzung und kostenpflichtige Zusatzleistungen
3.1. Der geschuldete Leistungsumfang – insbesondere Anzahl und Art der zu erstellenden Seiten, Skripte, Präsentationen, E-Mails, Automationen, Creatives, Kampagnen und Zielgruppen, die Anzahl inkludierter Korrekturschleifen und Change Requests, die Anzahl, Dauer und Frequenz von Calls, Art, Umfang und Turnus von Reportings sowie vereinbarte Produktions- und Lieferzeiten (nachfolgend: Delivery Times) – ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.
3.2. Nicht Vertragsbestandteil sind, sofern nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart, insbesondere: Vertriebsleistungen jeder Art, namentlich die Kontaktaufnahme mit Leads, die Terminvereinbarung (Setting), die Führung von Verkaufsgesprächen (Closing), die Angebotserstellung, der Vertragsschluss und die Zahlungsabwicklung mit deinen Kunden sowie die Schulung oder Führung deines Vertriebsteams; die inhaltlich-fachliche Erstellung deines Produkts, Programms oder Kurses (Kurs-, Coaching- und Lehrinhalte); die Durchführung von Webinaren oder Videoaufnahmen als Sprecher bzw. Moderator; Hosting-, Domain-, Software-, Tool- und Lizenzkosten; organisches Social-Media- und Community-Management; Suchmaschinenoptimierung (SEO); Rechts- und Steuerberatung; Buchhaltung, Rechnungsstellung und Forderungseinzug gegenüber deinen Kunden.
3.3. Folgende Leistungen sind – sofern sie nicht ausdrücklich im jeweiligen Angebot enthalten sind – stets gesondert zu beauftragende und gesondert zu vergütende Zusatzleistungen (nachfolgend: Zusatzleistungen):
3.3.1. zusätzliche Seiten, Skripte, Präsentationen, E-Mails, Automationen, Creatives, Kampagnen, Zielgruppen, Sprachversionen oder Werbekonten über den im Angebot vereinbarten Umfang hinaus sowie Formatadaptionen (z. B. Anpassung eines Creatives oder einer Seite auf weitere Seitenverhältnisse, Platzierungen oder Plattformen), soweit das Angebot sie nicht ausdrücklich einschließt;
3.3.2. Korrekturschleifen über die im Angebot inkludierte Anzahl hinaus sowie wesentliche Änderungen an Zielgruppe, Angebot, Preis, Positionierung oder Kernbotschaft nach Freigabe des Konzepts (nachfolgend: Change Request), die eine erneute Konzeption oder Überarbeitung bereits erstellter Arbeitsergebnisse erfordern, über die im Angebot inkludierte Anzahl an Change Requests hinaus;
3.3.3. Expressleistungen, d. h. die Erbringung von Leistungen unter Verkürzung der vereinbarten bzw. üblichen Delivery Times;
3.3.4. zusätzliche Calls, Meetings oder Workshops über die im Angebot vereinbarte Anzahl bzw. Dauer hinaus;
3.3.5. Calls, Meetings und Abstimmungen mit Dritten, insbesondere mit deinen Settern, Closern und Vertriebspartnern, mit anderen Agenturen, Dienstleistern, Beratern, Steuerberatern oder Rechtsanwälten, sowie die Beratung oder Betreuung weiterer Unternehmen, Marken oder Angebote, die nicht im Angebot bezeichnet sind;
3.3.6. technische Zuarbeit, Anbindung, Migration oder Fehleranalyse bei unternehmenseigenen, älteren oder nicht marktüblichen Systemen, bei fehlender Dokumentation oder Schnittstellen sowie die Übernahme bestehender Daten, Listen oder Automationen in neue Systeme;
3.3.7. die Analyse von Vertriebsgesprächen, Sales-Coaching, die Erstellung von Setting- oder Closing-Skripten, Einwandbehandlungen oder Vertriebsprozessen;
3.3.8. zusätzliche oder erweiterte Reportings, Auswertungen oder Analysen über den im Angebot vereinbarten Umfang und Turnus hinaus;
3.3.9. der Mehraufwand, der durch den von dir gewünschten Einsatz anderer als der von uns standardmäßig vorgegebenen Tools entsteht (Klausel Ziffer 6.2. dieser AGB);
3.3.10. die persönliche Leistungserbringung durch eine bestimmte Person (Klausel Ziffer 2.3. dieser AGB).
3.4. Zusatzleistungen bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung (Nachtragsangebot; Textform genügt). Ihre Vergütung ergibt sich aus dem Angebot, soweit es Preise für Zusatzleistungen ausweist, andernfalls aus dem Nachtragsangebot; fehlt beides und hast du die Zusatzleistung gleichwohl abgerufen oder entgegengenommen, schuldest du die übliche Vergütung (§ 632 Abs. 2 BGB entsprechend). Sollte ein unvorhergesehener Mehraufwand erforderlich werden, werden wir dich unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen.
3.5. Erbringen wir im Einzelfall freiwillig, unentgeltlich und ohne gesonderte Vereinbarung Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (nachfolgend: Kulanzleistungen), begründet dies weder einen Anspruch auf deren künftige Erbringung noch eine Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs. Wir sind berechtigt, Kulanzleistungen jederzeit ohne Angabe von Gründen einzustellen oder von einer Beauftragung als Zusatzleistung i.S.d. Klausel Ziffer 3.4. dieser AGB abhängig zu machen. Die Inanspruchnahme von Kulanzleistungen berechtigt dich nicht zur Minderung der Vergütung oder zu Einwendungen gegen den vereinbarten Leistungsumfang.
3.6. Werbebudgets (Ad Spend) zahlst du stets unmittelbar an die jeweilige Werbeplattform über dein eigenes Werbekonto und das dort von dir hinterlegte Zahlungsmittel. Werbebudgets sind nicht Bestandteil unserer Vergütung, werden von uns nicht verauslagt und – unabhängig vom Ergebnis der Kampagnen – nicht erstattet; die Klausel Ziffer 12 dieser AGB bleibt unberührt. Sie können jedoch Bezugsgröße einer Vergütung nach Teil B dieser AGB sein. Software-, Tool-, Hosting-, Domain- und Lizenzkosten (z. B. Webinar-Software, E-Mail-Marketing-System, Funnel-Builder, Terminbuchungstool, Zahlungsanbieter, Stock- und KI-Material, Musik- und Voiceover-Lizenzen) trägst du; die hierfür erforderlichen Accounts werden auf deinen Namen angelegt (Klausel Ziffer 6.2. dieser AGB). Übernehmen wir auf deinen Wunsch den Einkauf von Fremdleistungen, werden die Kosten gegen Nachweis weiterberechnet.
3.7. Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass du Mitwirkungspflichten i.S.d. Klausel Ziffer 6 dieser AGB nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erbringst, ist nach Maßgabe der Klausel Ziffer 3.4. dieser AGB zu vergüten; Leistungsfristen verlängern sich nach Maßgabe der Klausel Ziffer 8.7. dieser AGB.
4. Projektablauf, Freigaben und Kommunikation
4.1. Zu Beginn der Zusammenarbeit führen wir ein strukturiertes Onboarding durch (z. B. Fragebogen, Kick-off-Call); die Form bestimmen wir. Du stellst uns hierfür die Informationen zu deiner Zielgruppe, deinem Angebot, deinen Preisen und Zahlungsmodellen, deiner Kernbotschaft, deinem bisherigen Marketing und Vertrieb sowie deine fachliche Expertise (z. B. für Skript- und Webinar-Inhalte) vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.
4.2. Auf Grundlage des Onboardings erstellen wir das Konzept (z. B. Zielgruppenanalyse, Funnel- bzw. Webinar-Architektur, Kernbotschaft, Angebotsstruktur) und legen es dir zur Freigabe vor. Nach Freigabe des Konzepts sind Änderungen an Zielgruppe, Angebot, Preis, Positionierung oder Kernbotschaft Change Requests i.S.d. Klausel Ziffer 3.3.2. dieser AGB. Die Anzahl inkludierter Change Requests ergibt sich aus dem Angebot; fehlt dort eine Angabe, ist kein Change Request inkludiert.
4.3. Für jedes Arbeitsergebnis (z. B. Landingpage, Skript, E-Mail-Sequenz, Creative-Set) sind, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt, zwei Korrekturschleifen inkludiert. Änderungswünsche sind je Korrekturschleife gesammelt und in Textform mitzuteilen. Nach Freigabe eines Arbeitsergebnisses sind Änderungen aus Geschmacks- oder Präferenzgründen keine Mängel, sondern Zusatzleistungen i.S.d. Klausel Ziffer 3.3.2. dieser AGB.
4.4. Du verpflichtest dich, auf Rückfragen, Freigabeanfragen und Vorschläge innerhalb von drei Werktagen zu reagieren. Legen wir dir ein Arbeitsergebnis zur Freigabe vor und weisen wir dabei auf die Genehmigungswirkung deines Schweigens hin, gilt deine Freigabe als erteilt, wenn du nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Vorlage in Textform widersprichst oder Änderungswünsche mitteilst. Reagierst du verspätet, sind wir nicht verpflichtet, die Arbeit sofort wieder aufzunehmen; uns steht eine angemessene Anlaufzeit zu, und Leistungsfristen verlängern sich nach Maßgabe der Klausel Ziffer 8.7. dieser AGB.
4.5. Der Kampagnenstart bzw. die erste Durchführung des Systems (nachfolgend: Launch) erfolgt, sobald sämtliche hierfür erforderlichen Arbeitsergebnisse freigegeben, die technischen Zugänge und Accounts (Klauseln Ziffer 6.1. und 6.2. dieser AGB) bereitgestellt, das Werbebudget freigegeben und ein gültiges Zahlungsmittel im Werbekonto hinterlegt sind. Im Angebot oder in der Projektplanung genannte Launch-Termine sind Zieltermine, keine Fixtermine. Nach dem Launch optimieren wir – sofern nicht anders vereinbart – eigenverantwortlich und ohne vorherige Einzelfreigabe innerhalb des von dir freigegebenen Werbebudgets und der freigegebenen Botschaft (Klausel Ziffer 2.4. dieser AGB); Änderungen an Angebot, Preis oder Kernbotschaft nehmen wir nur auf deine Anweisung vor.
4.6. Die laufende operative Kommunikation erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, über einen von uns benannten gemeinsamen Projektkanal (z. B. WhatsApp-Gruppe oder Slack), im Übrigen per E-Mail. Eine bestimmte Reaktionszeit sowie eine Erreichbarkeit an Wochenenden und Feiertagen sind nicht geschuldet. Nachrichten im Projektkanal dienen der operativen Abstimmung. Erklärungen von rechtlicher Bedeutung – insbesondere Kündigungen, Mahnungen, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Widersprüche gegen Abrechnungen sowie Änderungen des Angebots oder des Vertrags – sind mindestens in Textform per E-Mail an office@yusufuenal.de oder schriftlich an unsere Geschäftsanschrift zu richten; Nachrichten in Messenger- oder Projektkanälen wahren diese Form nicht.
4.7. Launches, Aktionen, Preisänderungen, Angebotsänderungen und sonstige Umstände, die Anpassungen an Seiten, E-Mails oder Kampagnen erfordern, teilst du uns mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin in Textform mit. Bei späterer Mitteilung können wir eine rechtzeitige Umsetzung nicht gewährleisten; eine gleichwohl gewünschte kurzfristige Umsetzung ist Expressleistung i.S.d. Klausel Ziffer 3.3.3. dieser AGB.
5. Vertragsschluss und Vertragsinhalt
5.1. Die Darstellung unserer Leistungen auf unseren Webseiten, in sozialen Netzwerken, in Werbeanzeigen und in Beratungsgesprächen ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung an dich, eine Anfrage zu stellen (invitatio ad offerendum). Zu diesem Zweck vereinbaren wir mit dir in der Regel ein Telefonat oder eine Videokonferenz, bspw. via Zoom (nachfolgend: Call). Im Anschluss können wir dir ein verbindliches, individuelles Angebot unterbreiten, welches wir dir über ein Angebots- bzw. Rechnungstool (z. B. Lexware Office, sevDesk oder ein vergleichbares Tool), per E-Mail oder sonst in Textform zusenden. Das Angebot bezeichnet die essentialia negotii (Parteien, Leistung nebst Leistungsbeschreibung, Vergütung, ggf. Laufzeit und Erfolgsbeteiligung) und weist auf diese AGB hin; die AGB werden durch Beifügung oder durch den im Angebot genannten Link wirksam einbezogen.
5.2. Du kannst das verbindliche Angebot durch die Annahmefunktion des Tools, durch Gegenzeichnung, durch Erklärung in Textform (E-Mail oder Messenger-Nachricht genügt) oder durch Zahlung der im Angebot ausgewiesenen (Setup-)Vergütung annehmen, spätestens bis zum Ablauf der im Angebot genannten Gültigkeitsfrist, andernfalls bis zum Ablauf des siebten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages. Mit der Annahme erklärst du dich zugleich mit der Geltung dieser AGB einverstanden. Dadurch kommt der Vertrag zwischen uns zustande. Vertragsinhalt sind das Angebot nebst Leistungsbeschreibung und diese AGB; bei Widersprüchen geht das Angebot vor (Klausel Ziffer 24.1. dieser AGB).
5.3. Im Übrigen kann der Vertragsschluss zwischen dir und uns fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), elektronisch (per E-Mail, Messenger und/oder durch das auf unserer Webseite bzw. Landingpage angebotene Kontaktformular oder über soziale Netzwerke) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich oder elektronisch, hast du vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von uns zu erhalten.
5.4. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dir und uns dokumentieren wir zu Beweiszwecken den zwischen dir und uns geführten Call und holen zuvor selbstverständlich deine Einwilligung hierzu ein.
6. Leistungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden
Du bist für die wirtschaftliche Verwertung der sich aus unseren Leistungen ergebenden Ergebnisse – insbesondere für dein Angebot, deine Preise und Zahlungsmodelle, deinen Vertrieb, die Abwicklung (Fulfillment) und deinen Kundenservice – selbst verantwortlich und hast dich hierbei an das geltende Recht zu halten. Du verpflichtest dich, die vereinbarten Leistungen zu vergüten, entsprechende Auskünfte zu erteilen und erforderliche Kosten zu übernehmen. Die jeweilige Leistung aus dem jeweiligen Produkt startet, sofern nicht anders vereinbart, stets und nur mit dem ersten Zahlungseingang bei uns. Es gelten im Übrigen die nachfolgenden Bestimmungen.
6.1. Auskünfte und Zugänge: Du hast dafür Sorge zu tragen, dass uns alle für die Ausführung unserer Leistungen notwendigen und benötigten Unterlagen, Daten, Materialien und Zugänge rechtzeitig und unentgeltlich auf erstes Anfordern zur Verfügung gestellt werden, uns alle Informationen und berechtigten Auskünfte auf erstes Anfordern erteilt werden und wir von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt werden, die für die Ausführung unserer Leistungen relevant sind. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während unserer Leistung bekannt werden. Hierzu zählen insbesondere die erforderlichen Zugriffe und Berechtigungen auf Werbekonten und Business- bzw. Werbeanzeigenmanager, Domain- und DNS-Einstellungen, Hosting, Funnel-Builder, E-Mail-Marketing-System, Webinar-Software, Terminbuchungstool, CRM, Zahlungsanbieter, Analyse- und Tracking-Daten sowie erforderliche Budgetfreigaben. Auf unser Verlangen hin hast du die Richtigkeit und Vollständigkeit der von dir vorgelegten Unterlagen sowie deiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen in Textform zu bestätigen. Im Rahmen der Terminabstimmung bist du dafür verantwortlich, uns rechtzeitig Termine zu nennen. Sollte kein Termin gefunden werden, trägst du das Terminrisiko.
6.2. Accounts, Tool-Stack, Werbebudget und Zugänge: Du unterhältst im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Accounts, insbesondere Werbekonten und Business-Portfolios bei den Werbeplattformen, Domains und Hosting, Funnel-Builder, E-Mail-Marketing-System, Webinar-Software, Terminbuchungstool, CRM, Zahlungsanbieter sowie Tracking- und Analysesysteme (nachfolgend: der Tool-Stack). Den Tool-Stack bestimmen wir nach billigem Ermessen und teilen ihn dir spätestens im Onboarding mit; die erforderlichen Accounts legst du unverzüglich an. Sämtliche Kosten dieser Accounts und Tools – gleich ob als Lizenz, Abonnement (SaaS), nutzungsabhängiges Entgelt oder Einmalbestellung – sowie das Werbebudget (Ad Spend) trägst du; es gilt die Klausel Ziffer 3.6. dieser AGB. Wünschst du den Einsatz anderer als der von uns standardmäßig vorgegebenen Tools, entscheiden wir hierüber nach billigem Ermessen anhand von Kriterien wie unserer Erfahrung mit dem Tool, Marktstandard, Usability und Einbettung in den übrigen Tool-Stack; der hierdurch entstehende Mehraufwand ist Zusatzleistung i.S.d. Klausel Ziffer 3.3.9. dieser AGB. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge stellst du uns rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung, vorrangig durch Einräumung von Nutzer- bzw. Partnerberechtigungen (z. B. Partnerzugriff im Business-Portfolio, Nutzerrollen im jeweiligen Tool) und, soweit dies technisch nicht möglich ist, durch Überlassung von Zugangsdaten; du stellst sicher, dass die Einräumung dieser Zugänge nach den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters zulässig ist. Wir nutzen Zugänge und Zugangsdaten ausschließlich zur Vertragsdurchführung, behandeln sie vertraulich (Klausel Ziffer 14 dieser AGB), sichern sie nach dem Stand der Technik und geben sie nur an die von uns zur Vertragserfüllung eingesetzten Erfüllungsgehilfen weiter. Du bleibst Inhaber der Accounts und kannst Berechtigungen jederzeit entziehen oder Zugangsdaten ändern; solange uns erforderliche Zugänge fehlen, gilt die Klausel Ziffer 8.7. dieser AGB, bei Erfolgsbeteiligungsmodellen zusätzlich die Klausel Ziffer 30.6. dieser AGB. Verweigerst du uns einzelne Zugänge bewusst (z. B. zu deinem CRM), nehmen wir das zur Kenntnis; wir können unsere Leistung dann insoweit nur eingeschränkt erbringen, und hierauf beruhende Einschränkungen begründen keine Schlecht- oder Nichtleistung. Im Verhältnis zu den jeweiligen Werbeplattformen und Tool-Anbietern bist du für die Einhaltung der Werberichtlinien und Nutzungsbedingungen, für die Hinterlegung eines gültigen Zahlungsmittels sowie für Budgetfreigaben selbst verantwortlich; es gilt ergänzend die Klausel Ziffer 10 dieser AGB. Nach Vertragsende geben wir eingeräumte Berechtigungen zurück und löschen uns überlassene Zugangsdaten (Klausel Ziffer 19.3. dieser AGB); soweit wir für dich personenbezogene Daten verarbeiten, gilt ergänzend die Klausel Ziffer 18.3. dieser AGB.
6.3. Inhalte, Material und Schutzrechte Dritter: Du lieferst die fachlichen Inhalte deines Angebots, deine Expertise für Skripte und Präsentationen (z. B. in Interviews oder Briefings), Testimonials und Erfolgsnachweise deiner Kunden (nur mit deren Einwilligung) sowie benötigtes Bild-, Video- und Markenmaterial. Du versicherst, dass die von dir an uns überlassenen Dateien, Fotos, Bilder, Videos, Texte, Logos, Marken, Testimonials und weiteren Unterlagen (nachfolgend: das Material) nicht mit Schutzrechten Dritter belastet sind bzw. du andernfalls zur Nutzung und Verwendung ermächtigt oder sonst wie berechtigt bist, und dass die darin enthaltenen Tatsachenbehauptungen (z. B. Ergebnisse, Zahlen, Qualifikationen) zutreffen und belegbar sind. Du verpflichtest dich, uns von jedweder Inanspruchnahme Dritter hinsichtlich des von dir bereitgestellten Materials und der von dir vorgegebenen Inhalte freizustellen.
6.4. Werbebudget: Du stellst das im Angebot genannte bzw. von uns empfohlene Werbebudget für die Dauer der Zusammenarbeit durchgehend zur Verfügung und hältst ein gültiges Zahlungsmittel im Werbekonto vor. Innerhalb des von dir freigegebenen Budgets verteilen wir das Werbebudget nach billigem Ermessen auf Kampagnen, Anzeigengruppen und Zeiträume (Klausel Ziffer 2.4. dieser AGB). Erhöhungen des freigegebenen Budgets – auch solche, die wir zur Erreichung der Projektziele für erforderlich halten – nehmen wir nur nach deiner Freigabe in Textform vor (eine Nachricht im Projektkanal genügt hierfür); wir sprechen die Empfehlung mit Begründung aus. Gibst du eine von uns empfohlene Erhöhung nicht oder nicht rechtzeitig frei, trägst du die Folgen für Reichweite, Lernphase und Ergebnisse; dies begründet keine Schlecht- oder Nichtleistung unsererseits. Unterschreitest, pausierst oder beendest du das Werbebudget eigenmächtig, sind die Kampagnenergebnisse nicht aussagekräftig; dies begründet keine Schlecht- oder Nichtleistung unsererseits, verlängert eine Testphase i.S.d. Klausel Ziffer 9.2. dieser AGB nicht und lässt Laufzeit und Vergütungspflicht unberührt. Wir sind berechtigt, Kampagnen zu pausieren, wenn kein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt ist oder du dich mit unserer Vergütung in Verzug befindest (Klausel Ziffer 8.2. dieser AGB).
6.5. Vertrieb und Lead-Bearbeitung: Die Bearbeitung der durch das System generierten Interessenten (nachfolgend: Leads) – Kontaktaufnahme, Qualifizierung, Terminvereinbarung, Verkaufsgespräch, Vertragsschluss und Zahlungsabwicklung – obliegt ausschließlich dir (Klausel Ziffer 3.2. dieser AGB). Du stellst sicher, dass Leads werktags innerhalb von 24 Stunden kontaktiert, gebuchte Termine wahrgenommen und Interessenten nachgefasst werden. Da die Optimierung von Zielgruppen, Botschaften und Qualifizierungsmechanismen von deinem Feedback abhängt, dokumentierst du das Ergebnis der Lead-Bearbeitung und stellst uns – sofern nicht anders vereinbart – wöchentlich ein strukturiertes Feedback zur Verfügung (insbesondere: Erreichbarkeit, Qualifikation, Budget- und Entscheidungsbefugnis, Einwände, Abschluss bzw. Absagegrund). Gesprächsaufzeichnungen stellst du uns nur zur Verfügung, soweit sämtliche Beteiligten wirksam eingewilligt haben (§ 201 StGB, Art. 6 DSGVO); im Übrigen genügen Gesprächsnotizen. Unterbleiben Lead-Bearbeitung oder Feedback, ist dies unterlassene Mitwirkung i.S.d. Klauseln Ziffer 3.7., 8.7. und 10.4. dieser AGB.
6.6. Rechtmäßigkeit deines Angebots: Du versicherst, dass dein beworbenes Angebot, deine Preise, Zahlungs- und Vertragsbedingungen, deine Webseiten und deine rechtlichen Pflichtangaben (Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung, ggf. Zulassungen und Hinweise nach dem FernUSG) den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (Klausel Ziffer 2.11. dieser AGB). Du stellst uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Rechtswidrigkeit deines Angebots, deiner Inhalte oder deiner Vorgaben beruhen.
6.7. Unternehmereigenschaft: Du bestätigst mit Annahme des Angebots, dass du Unternehmer i.S.d. § 14 BGB bist und unsere Leistungen für dein bestehendes Unternehmen zu gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken in Anspruch nimmst. Auf unser Verlangen teilst du uns deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. Steuernummer, deine Handelsregisterdaten oder einen vergleichbaren Nachweis deiner unternehmerischen Tätigkeit mit. Bist du entgegen deiner Angabe kein Unternehmer, trägst du die hieraus für uns entstehenden Nachteile.
6.8. Verhalten: Du verpflichtest dich, bei Teilnahme an Calls, Workshops und sonstigen Terminen sowie in gemeinsamen Kommunikationskanälen einen sozialadäquaten Umgang zu wahren und den Verlauf der Zusammenarbeit nicht zu stören. Im Falle unangemessenen und störenden Verhaltens werden wir dich abmahnen; im Falle einer Wiederholung nach Abmahnung haben wir das Recht, dich nach Abwägung aller relevanten Umstände nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von der Teilnahme und/oder Nutzung einzelner Leistungen auszuschließen oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen (Klausel Ziffer 20.8. dieser AGB). Es gilt mit Blick auf unsere Vergütung die Klausel Ziffer 7.7. dieser AGB.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1. Soweit vertraglich keine anderslautende Regelung getroffen ist, wird die Leistung und ihre Durchführung nach Maßgabe der Klauseln Ziffer 2 bis 4 dieser AGB durch die im jeweiligen Angebot ausgewiesene Vergütung abgegolten. Diese kann insbesondere bestehen aus einer einmaligen Setup-Gebühr bzw. Projektpauschale (nachfolgend: Setup-Gebühr), einer monatlichen Pauschalvergütung für laufende Leistungen (nachfolgend: Retainer-Fee), einer erfolgsabhängigen Vergütung nach Teil B dieser AGB (nachfolgend: Erfolgsbeteiligung) oder einer Kombination hieraus, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer nach Maßgabe der Klausel Ziffer 24.3. dieser AGB. Durch die Vergütung ist auch die Übertragung der Rechte durch uns an dich gemäß der Klausel Ziffer 15 dieser AGB umfasst, nicht jedoch Werbebudgets, Tool- und Fremdkosten i.S.d. Klauseln Ziffer 3.6. und 6.2. dieser AGB sowie etwaige Reise-, Unterkunfts- und/oder Verpflegungskosten. Zusatzleistungen sind nach Maßgabe der Klausel Ziffer 3 dieser AGB gesondert zu vergüten.
7.2. Die Setup-Gebühr ist mit Vertragsschluss fällig, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt. Die Retainer-Fee ist monatlich im Voraus zu Beginn des jeweiligen Abrechnungsmonats zur Zahlung fällig. Die Erfolgsbeteiligung wird nach Maßgabe des Teils B dieser AGB abgerechnet. Rechnungen werden elektronisch übermittelt; sie sind ohne Abzug binnen sieben Tagen nach Rechnungszugang zu zahlen, sofern die Rechnung kein anderes Zahlungsziel ausweist.
7.3. Ratenzahlung: Sieht das Angebot die Zahlung der Setup-Gebühr oder einer sonstigen Gesamtvergütung in mehreren Teilbeträgen vor (z. B. Anzahlung zuzüglich Raten im zweiten, dritten und vierten Vertragsmonat), handelt es sich ausschließlich um eine Fälligkeitsregelung für die einheitlich geschuldete Gesamtvergütung. Die einzelnen Raten knüpfen weder an einzelne Leistungsabschnitte oder Vertragsmonate noch an Kampagnenergebnisse an. Du bist nicht berechtigt, einzelne Raten wegen behaupteter Minder- oder Schlechtleistung einzubehalten; es gilt die Klausel Ziffer 22 dieser AGB. Eine Ratenzahlungsvereinbarung muss grundsätzlich vor Rechnungsstellung erfolgen und geht aus dem Angebot bzw. der gestellten Rechnung hervor.
7.4. Die Abrechnung erfolgt per Rechnung mit Banküberweisung unter Verwendung der Rechnungs- bzw. Kundennummer oder über einen von uns eingesetzten Zahlungsdienstleister. Du bist berechtigt, uns für die Vergütung eine SEPA-Lastschrift als Einzugsermächtigung zu erteilen. Du erklärst dich mit der elektronischen Übermittlung sämtlicher Abrechnungsunterlagen an die von dir mitgeteilte E-Mail-Adresse einverstanden. Maßgeblich für den fristgerechten Zahlungseingang ist der Zahlungseingang bei uns bzw. unserem Zahlungsdienstleister.
7.5. Im Falle einer Rückbuchung infolge fehlgeschlagenen Lastschrifteinzugs bist du verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen und uns von den Rücklastschriftgebühren und -kosten des Kreditinstituts freizustellen.
7.6. Deine Vergütungspflicht bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung aus einem durch dich und/oder deine Erfüllungsgehilfen und/oder Verrichtungsgehilfen verschuldeten Grund nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall müssen und werden wir uns aber dasjenige anrechnen lassen, was wir an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlassen haben.
7.7. Deine Vergütungspflicht bleibt insbesondere auch in den Fällen bestehen, in denen du und/oder deine Erfüllungsgehilfen und/oder Verrichtungsgehilfen an Calls und/oder sonstigen Terminen nicht oder nicht rechtzeitig erscheinen, einzelne Leistungen von uns, soweit sie zum Angebot gehören, nicht in Anspruch nehmen, Kampagnen oder Werbebudget eigenmächtig pausieren, Zugänge entziehen oder die weitere Zusammenarbeit verweigern, ohne dass eine wirksame Kündigung i.S.d. Klausel Ziffer 20 dieser AGB vorliegt (Annahmeverzug, § 615 BGB). Vereinbarte Calls, die du nicht wahrnimmst und nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin absagst, gelten als in Anspruch genommen und verfallen ersatzlos; ein Anspruch auf Nachholung oder Übertragung in Folgezeiträume besteht nicht. Gleiches gilt für sonstige im Angebot vereinbarte Kontingente (z. B. Calls, Reportings, Anpassungen, Creatives oder Korrekturschleifen je Monat oder je Supportphase): Sie verfallen mit Ablauf des jeweiligen Bezugszeitraums und werden nicht übertragen, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt. Auch in all diesen Fällen müssen und werden wir uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlassen haben.
7.8. Eine von dir gewünschte Pausierung der Zusammenarbeit lässt Laufzeit und Zahlungspflicht unberührt, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wird.
7.9. Reduzierte Preise und/oder Rabatte oder Anrechnungen und/oder Gutschriften sind nach Absprache möglich. Die Details hierzu ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
8. Verzug
8.1. Du kommst, ohne dass es hierzu einer Mahnung bedarf, in Verzug, wenn du nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung von uns leistest. Es gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen, insbesondere Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Auf diese Folgen werden wir dich in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung hinweisen.
8.2. Im Falle deines Verzugs sind wir berechtigt, unsere weiteren Leistungen – einschließlich der Aussteuerung und Optimierung laufender Kampagnen, der Übergabe und Freigabe von Arbeitsergebnissen sowie des Supports – einstweilen zurückzubehalten (§§ 273, 320 BGB) und laufende Kampagnen zu pausieren. Wir zeigen dir die Zurückbehaltung in Textform an (eine Nachricht im Projektkanal genügt). Laufzeit und Vergütungspflicht bleiben hiervon unberührt; Leistungsfristen verlängern sich nach Maßgabe der Klausel Ziffer 8.7. dieser AGB. Eine vereinbarte Support- oder Optimierungsphase verlängert sich durch die Zurückbehaltung nicht.
8.3. Im Falle der Erklärung der außerordentlichen Kündigung unsererseits behalten wir uns vor, die Leistung sofort nach Kündigungserklärung dir gegenüber einzustellen und die Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen als Schadensersatz dir gegenüber geltend zu machen.
8.4. Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung wird bei einem Zahlungsausfall von zwei aufeinanderfolgenden Raten oder eines Ausfalls eines Zahlungsbetrages, welcher in Summe zwei Raten entspricht, die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig.
8.5. Wir behalten uns vor, offene Forderungen nach Mahnung zur Beitreibung an ein Inkassounternehmen oder eine Rechtsanwaltskanzlei zu übergeben. Die hierdurch entstehenden notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung trägst du als Verzugsschaden.
8.6. Wir behalten uns weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz ausdrücklich vor.
8.7. Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem du dich in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindest, und um den Zeitraum, in dem wir durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, an der Leistung gehindert sind, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt, Arbeitskampf sowie Störungen, Sperrungen oder Richtlinienänderungen der Werbeplattformen und Tool-Anbieter. Fristen gelten um den Zeitraum als verlängert, in welchem du vertragswidrig deine Mitwirkungsleistung im Sinne der Klausel Ziffer 6 dieser AGB nicht erbringst, z. B. eine Information nicht gibst, einen Zugang nicht schaffst, Inhalte oder Freigaben nicht lieferst, Werbebudget nicht bereitstellst oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellst.
8.8. Vereinbaren die Parteien nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
8.9. Mahnungen und Fristsetzungen deinerseits bedürfen zur Wirksamkeit mindestens der Textform per E-Mail an office@yusufuenal.de oder der Schriftform (Klausel Ziffer 4.6. dieser AGB). Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
9. Projektphasen, Test- und Optimierungsphase, Support
9.1. Projektverträge durchlaufen in der Regel die Phasen Onboarding, Konzept, Umsetzung, Launch und Test- bzw. Optimierungsphase (Klausel Ziffer 4 dieser AGB). Zeitangaben im Angebot oder in der Projektplanung sind Planwerte, deren Einhaltung deine rechtzeitige Mitwirkung voraussetzt (Klauseln Ziffer 6 und 8.7. dieser AGB).
9.2. Der Aufbau eines performanten Funnel- bzw. Webinar-Systems ist ein datengetriebener Test- und Optimierungsprozess. Bei Funnel-Projekten gelten die ersten 90 Tage ab dem Launch als Test- und Optimierungsphase (nachfolgend: Testphase). Für Webinar-Projekte gilt keine gesonderte Test- und Optimierungsphase. In der Testphase werden Zielgruppen, Botschaften, Creatives, Seiten, Qualifizierungsmechanismen und Prozesse getestet, verglichen und schrittweise angepasst. Kennzahlen aus der Testphase – insbesondere Cost per Lead, Klickraten, Termin- und Erscheinensquoten, Lead-Qualität und Abschlüsse – sind Arbeitsstände und keine Grundlage für die Annahme einer Schlecht- oder Nichtleistung. Die Testphase verlängert sich nicht um Zeiten, in denen du Werbebudget, Mitwirkung oder Lead-Bearbeitung nicht oder nur eingeschränkt erbringst.
9.3. Eine im Angebot vereinbarte Support- und Optimierungsphase (nachfolgend: Supportphase) beginnt mit dem Launch, spätestens jedoch acht Wochen nach Vertragsschluss, wenn sich der Launch aus Gründen verzögert, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere fehlende Mitwirkung, Zugänge, Inhalte, Freigaben, Zahlungsmittel oder Werbebudget). Bei Webinar-Projekten beginnt die Supportphase abweichend hiervon sieben Tage nach der Durchführung des Webinars. Sie endet mit Ablauf der vereinbarten Dauer. Zeiten, in denen du Kampagnen pausierst, Mitwirkung unterlässt oder dich in Zahlungsverzug befindest, verlängern die Supportphase nicht. Der Umfang der Supportphase (z. B. Anzahl Calls, Reportings, Anpassungen) ergibt sich aus dem Angebot; nicht in Anspruch genommene Leistungen verfallen mit Ablauf der Supportphase.
9.4. Im Angebot, in Beratungsgesprächen, Präsentationen, Case Studies oder sonstigen Unterlagen genannte Zielwerte, Benchmarks, Beispiele anderer Kunden, Ertragsrechnungen und Prognosen beruhen auf unseren Erfahrungswerten. Sie sind unverbindliche Orientierungswerte und keine Beschaffenheitsvereinbarung, Zusicherung oder Garantie. Die tatsächlichen Ergebnisse hängen von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (Klausel Ziffer 10 dieser AGB).
9.5. Eine erfolgsabhängige Garantie (z. B. eine Geld-zurück-Garantie bei Nichterreichen einer bestimmten Kennzahl) gilt nur, wenn und soweit sie im jeweiligen Angebot ausdrücklich als Garantie bezeichnet ist und dort Kennzahl, Messzeitraum, Voraussetzungen und Rechtsfolge abschließend geregelt sind. Die Garantie setzt voraus, dass du deine Mitwirkungspflichten i.S.d. Klausel Ziffer 6 dieser AGB vertragsgemäß erfüllst (insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Inhalten, Zugängen, Freigaben, Werbebudget und Lead-Bearbeitung) und dass der Projektdurchführung keine von uns nicht zu vertretenden Hindernisse entgegenstehen (z. B. Kontosperrungen, Ablehnungen durch die Werbeplattform oder eine vorzeitige Beendigung durch dich). Die im Angebot bestimmte Rechtsfolge ist die abschließende Rechtsfolge der Garantie; weitergehende Ansprüche aus der Garantie bestehen nicht. Die Haftung nach Klausel Ziffer 12 dieser AGB bleibt unberührt.
10. Kein Erfolgsversprechen; Lead-Qualität; Plattformrisiken
10.1. Wir verpflichten uns zu einer professionellen Umsetzung der Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt nach dem aktuellen Stand der Praxis im Performance-Marketing. Ein konkreter Werbe- oder Vertriebserfolg (z. B. ein bestimmter ROAS, eine bestimmte Umsatzhöhe, eine bestimmte Anzahl an Registrierungen, Leads, Terminen oder Abschlüssen) wird – vorbehaltlich der Klausel Ziffer 9.5. dieser AGB – ausdrücklich nicht geschuldet.
10.2. Ob und wie viele Interessenten sich registrieren, erreichbar sind, Termine wahrnehmen, über Budget und Entscheidungsbefugnis verfügen, kaufbereit sind und abschließen, hängt maßgeblich von Faktoren in deiner Sphäre und im Markt ab, insbesondere von deinem Angebot und Produkt, deiner Preis- und Zahlungsgestaltung (einschließlich der Entscheidung für oder gegen Ratenzahlungs- und Finanzierungsangebote), deiner Marktposition, Reputation und Sichtbarkeit, deinem Vertriebsprozess und deiner Reaktionsgeschwindigkeit, der Qualität deiner Vertriebsgespräche sowie dem Wettbewerbs- und Marktumfeld. Qualifizierungsmechanismen (z. B. Filterfragen, Quiz, Budgetabfragen) reduzieren unpassende Kontakte, schließen sie aber nicht aus. Eine bestimmte Lead-Qualität schulden wir nicht.
10.3. Wir haben trotz mitunter möglicher Targetierung keinen Einfluss darauf, welche Nutzer die Werbeplattformen wie Meta, Google, YouTube, TikTok und Co. erreichen, und ebenso wenig auf die Performance der Kampagnen selbst. Der Algorithmus der jeweiligen Werbeplattform ist dynamisch, und es kann mitunter auch passieren, dass ein Werbekonto gesperrt oder eine Anzeige abgelehnt wird. In dem Fall werden wir nach bestem Wissen und Gewissen unverzüglich den Kontakt zum jeweiligen Werbeplattformbetreiber suchen. Wir machen jedoch darauf aufmerksam, dass Verantwortlicher bei Richtlinienverstößen und sonstigen Pflichtverletzungen im Verhältnis zur jeweiligen Werbeplattform du als Kontoinhaber bist – auch dann, wenn wir Creatives, Texte oder Kampagneneinstellungen in deinem Konto angelegt haben. Eine Kontosperrung kann mannigfaltige Gründe haben, und der Sperrungsgrund wird in der Regel nicht vom Werbeplattformbetreiber genannt.
10.4. Für Sperrungen, technische Probleme, Richtlinienänderungen, Reichweiten- oder Kostenschwankungen oder sonstige Maßnahmen der Plattformbetreiber, Tool-Anbieter oder Dritter, auf die wir keinen Einfluss haben, sowie für Ergebnisse, die auf unterlassener oder verzögerter Mitwirkung, Lead-Bearbeitung oder Budgetbereitstellung deinerseits beruhen, haften wir nicht; die Klausel Ziffer 12 dieser AGB bleibt unberührt. Insoweit bestehen auch keine Ansprüche gegen den jeweiligen Werbeplattformbetreiber, die wir dir verschaffen könnten.
10.5. Empfehlungen, die wir zu deiner Angebotsgestaltung, Preisen, Zahlungsmodellen, Zahlungsanbietern, Tools oder deinem Vertriebsprozess aussprechen, sind unverbindliche fachliche Einschätzungen aus Marketingsicht. Die Entscheidung hierüber und die Verantwortung hierfür liegen bei dir.
11. Gewährleistung
11.1. Es gilt ausschließlich das gesetzliche Gewährleistungsrecht im Sinne des BGB und nur, soweit es sich bei den betreffenden Teilleistungen oder Leistungen um Werke handelt (z. B. die Erstellung einer Landingpage, eines Skripts oder einer E-Mail-Sequenz), unter der Maßgabe, dass
11.1.1. du uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Leistungserbringung, in Textform anzuzeigen hast,
11.1.2. wir zur mehrfachen Nachbesserung berechtigt sind,
11.1.3. Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur nach Maßgabe der Klausel Ziffer 12 dieser AGB von uns geschuldet sind
11.1.4. und unter der Maßgabe der Klausel Ziffer 13 dieser AGB. Ein vertragliches Gewährleistungsrecht wird in keinem Fall eingeräumt. Wir weisen darauf hin, dass es im Dienstvertragsrecht – insbesondere für die laufende Betreuung, Optimierung, Aussteuerung von Kampagnen, Beratung und Support – keine Gewährleistung und keine Minderung gibt.
11.2. Nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung i.S.d. Klausel Ziffer 2.6. dieser AGB können wir von dir, soweit es sich um Werke handelt, jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung der ganzen Leistung eine Abnahme der Leistung. Die Abnahme ist unverzüglich, im Falle einer Aufforderung spätestens binnen einer Woche (nachfolgend: die Abnahmefrist), uns gegenüber in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei uns. Mit Ablauf der Abnahmefrist gilt die Leistung als abgenommen, soweit du uns gegenüber nicht in Textform hinreichend substantiiert und schlüssig erklärt hast, ob und welche Mängel zu beseitigen sind. Als Abnahme gilt auch die Freigabe nach Klausel Ziffer 4.4. dieser AGB sowie die Inbetriebnahme bzw. der Launch mit dem Arbeitsergebnis. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
11.3. Ist zwischen dir und uns streitig, ob ein Mangel vorliegt, und/oder ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Du bist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, werden wir dir die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
12. Haftung
12.1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt.
12.2. Wir haften im Falle einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ebenfalls unbeschränkt.
12.3. Im Übrigen haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine Kardinalspflicht verletzt wird, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertraust und vertrauen darfst. Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe unserer vertraglichen Vergütung im Sinne der Klausel Ziffer 7.1. dieser AGB für die letzten drei Monate vor der Verletzung im Verhältnis zu dir.
12.4. Schadensersatzansprüche sind mit Ausnahme der Haftung nach den Klauseln Ziffer 12.1. bis 12.3. dieser AGB ausgeschlossen.
12.5. Du bist darüber informiert, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und auch nicht anbieten dürfen. Es obliegt dir, zu prüfen, ob Inhalte rechtmäßig oder rechtswidrig sind, insbesondere ob sie Rechte Dritter verletzen. Im Falle einer Geltendmachung von Ansprüchen bzw. Abmahnung haftest du als Konto-, Profil-, Domain- bzw. Webseiteninhaber und als Anbieter des beworbenen Produkts. Eine solche Inanspruchnahme bzw. Abmahnung tangiert unsere Zusammenarbeit nicht. Unsere Haftung ist auch insoweit mit Ausnahme der Haftung nach den Klauseln Ziffer 12.1. bis 12.3. dieser AGB ausgeschlossen.
12.6. Mit Ausnahme der Haftung nach den Klauseln Ziffer 12.1. bis 12.3. dieser AGB haften wir insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausbleibende Umsätze, Registrierungen, Leads, Termine oder Abschlüsse, für verausgabtes Werbebudget, für Tool-, Lizenz- und Personalkosten sowie für Nachteile aus unternehmerischen Entscheidungen, die du im Vertrauen auf Prognosen, Zielwerte oder den erwarteten Erfolg triffst (z. B. Beendigung anderer Dienstleister, Investitionen, Personalentscheidungen).
12.7. Im Übrigen haften wir mit Ausnahme der Haftung nach den Klauseln Ziffer 12.1. bis 12.3. dieser AGB auch nicht für Schäden oder für Schadensersatzansprüche Dritter, verursacht durch Dritte.
12.8. Die Haftung auf Grund zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.
12.9. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen des Anbieters, derer sich dieser zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden bedient.
13. Verjährung
13.1. Deine Ansprüche wegen leichter Verletzung einer Kardinalpflicht im Sinne der Klausel Ziffer 12.3. dieser AGB verjähren – mit Ausnahme der Ansprüche nach den Klauseln Ziffer 12.1. und 12.2. dieser AGB – in einem Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hast oder aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erlangt hast.
13.2. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
14. Vertraulichkeit
14.1. Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Verhandlung, dem Abschluss und der Durchführung des jeweiligen Vertrages im Hinblick auf diesen jeweiligen Vertrag sowie die jeweils andere Partei sowie deren angegliederte Unternehmen erlangen, streng vertraulich zu behandeln, soweit die relevanten Fakten nicht öffentlich bekannt sind oder deren Offenlegung per Gesetz oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung verlangt wird. Als vertraulich gelten insbesondere interne Geschäftsprozesse, Strategien, Werbe-, Umsatz- und Performancedaten, technische Informationen, Zugangsdaten, Skripte, Funnel-Architekturen, Kreativkonzepte, Methoden und Frameworks sowie betriebliche und wirtschaftliche Daten, ferner alle Informationen, die erkennbar oder ihrer Natur nach nicht zur Weitergabe bestimmt sind. Das gilt auch für übermittelte Einwahldaten, Passwörter oder Zugänge zu etwaigen Workshops, Online-Terminen und Filesharing-Ordnern. Diese Verpflichtung besteht zeitlich unbegrenzt, auch nach Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses, fort.
14.2. Du bist nicht berechtigt, das Produkt und/oder Teile davon (insbesondere Skripte, Funnel-Strukturen, Templates, Frameworks und Konzepte) – mit Ausnahme behördlicher und/oder gerichtlicher Anordnung – an einen Dritten weiterzugeben und/oder einem Dritten die Nutzung oder Kenntnisnahme zu ermöglichen und/oder das Produkt für einen Dritten zu nutzen. Du bist verpflichtet, das Produkt und/oder Kontozugänge durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern und zu schützen und dafür Sorge zu tragen, dass die von dir eingeschalteten Erfüllungsgehilfen und/oder Verrichtungsgehilfen dies ihrerseits ebenso handhaben.
14.3. Wir verpflichten uns, alle Kenntnisse, die wir aufgrund eines Auftrags von dir erhalten, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl unsere Mitarbeiter als auch von uns herangezogene Dritte (z. B. Subunternehmer und Freelancer) ebenfalls in gleicher Weise zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
14.4. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die der jeweils anderen Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, die öffentlich zugänglich sind oder ohne Verschulden öffentlich werden oder die auf gesetzlicher Grundlage oder behördliche bzw. gerichtliche Anordnung offengelegt werden müssen. Sie gilt ferner nicht, soweit wir Informationen zur Geltendmachung oder Verteidigung unserer Rechte aus dem Vertrag gegenüber Beratern, Gerichten oder Behörden offenlegen.
14.5. Zu einer Speicherung des Materials, der Inhalte, Aufzeichnungen und Chats über einen Zeitraum von sechs Monaten nach Beendigung des Vertrags hinaus sind wir nicht verpflichtet.
15. Nutzungsrechte
15.1. Unsere im Rahmen des Vertrags erarbeiteten Leistungen und Produkte sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Soweit die nach dem UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist, gelten diese gleichsam als geschützt.
15.2. Wir haben das unbeschränkte und ausschließliche Urheberrecht sowie sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Inhalten, die im Rahmen der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen erstellt, veröffentlicht und/oder zugänglich gemacht werden. Jegliche Nutzung außerhalb des in diesem Vertrag bestimmten Umfangs ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung in Textform nicht gestattet.
15.3. Sämtliche von uns in Erfüllung oder bei Gelegenheit der Leistungserbringung erzielten Arbeitsergebnisse abgeschlossener und nicht abgeschlossener Projekte inklusive aller Notizen, Pläne, Konzepte, Zielgruppenanalysen, Skripte, Skript-Strukturen, Funnel-Architekturen, Templates, Frameworks und Methoden (z. B. die 4×4-Ads-Strategie), gemachten technischen Verbesserungen und sonstigen Ergebnisse einschließlich der von uns (mit)entwickelten vertraulichen Informationen und Aufzeichnungen (nachfolgend: die Arbeitsergebnisse) stehen uns zu.
15.4. Du erwirbst mit der vollständigen Zahlung der auf die jeweilige Leistung entfallenden Vergütung i.S.d. Klausel Ziffer 7 dieser AGB das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an den dir im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellten finalen Arbeitsergebnissen – insbesondere den finalen Landingpages und Texten, Skripten, Präsentationen, E-Mail-Sequenzen, Automationen und Creatives – für eigene Werbe-, Marketing- und Vertriebszwecke des im Angebot bezeichneten Angebots bzw. Unternehmens auf sämtlichen Kanälen und Medien (nachfolgend: der Content). Das Nutzungsrecht umfasst auch die Bearbeitung des Contents zum Zwecke von Aktualisierungen, Formatanpassungen und Kürzungen. Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass du uns gegenüber sämtliche auf die jeweilige Leistung entfallenden Vergütungspflichten erfüllt hast. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abreden bei uns. Bei Erfolgsbeteiligungsmodellen gilt ergänzend Klausel Ziffer 31 dieser AGB.
15.5. An Templates, Frameworks, Checklisten, Trainingsinhalten und vergleichbaren Wissensmaterialien, die wir dir – insbesondere im Rahmen von Beratungs- bzw. Consulting-Leistungen – zugänglich machen, erhältst du ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ausschließlich für interne Zwecke deines Unternehmens. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder sonstige Verwertung ist untersagt.
15.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen außerhalb des vereinbarten Zwecks – insbesondere die Nutzung des Contents für andere Angebote, Marken oder Unternehmen, die Nutzung von Präsentationen, Skripten oder Folien für eigene Inhalte außerhalb des im Angebot bezeichneten Systems (z. B. für YouTube-Videos, Social-Media-Content, Vorträge oder Kurse), der Weiterverkauf, die Lizenzierung oder die Bereitstellung als White-Label-Lösung – sind, soweit nicht ausdrücklich in Textform mit uns vereinbart, verboten. Gleiches gilt für alle weiteren Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15 ff. UrhG. Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse i.S.d. Klauseln Ziffer 15.3. und 15.5. dieser AGB an Dritte und/oder ihre Verfügbarmachung für Dritte ist ebenfalls verboten. In einem Konzernverbund oder sonst wie verbundene Unternehmen gelten gleichsam als Dritte im Sinne dieser Klausel.
15.7. Verstößt du gegen die Klauseln Ziffer 15.5. und/oder 15.6. dieser AGB oder nutzt du den Content vor Eintritt der Bedingung nach Klausel Ziffer 15.4. dieser AGB, werden sämtliche erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an uns zurück. In diesem Fall hast du die Nutzung unverzüglich und vollständig einzustellen; wir können dir die weitere Nutzung gegen eine gesondert zu vereinbarende Vergütung gestatten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, Unterlassung und Auskunft sowie nach Klausel Ziffer 16 dieser AGB, bleiben vorbehalten.
15.8. Über den Umfang der Nutzung steht uns dir gegenüber ein Auskunftsanspruch zu.
15.9. Alle nicht zur Verfügung gestellten Arbeitsergebnisse, die im Rahmen der Erarbeitung unsererseits angefertigt werden, verbleiben bei uns. Ihre Herausgabe kann von dir nicht gefordert werden. Wir schulden mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten, offenen Projektdateien, Rohschnitten, Prompts und sonstigen Unterlagen.
15.10. Sofern Arbeitsergebnisse durch Nachbearbeitungen oder eine erfolgte Korrekturschleife verändert werden, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Fassung und deren Zurverfügungstellung statt. Nach vollständiger Zahlung übergeben wir dir die finalen Arbeitsergebnisse in den in deinen Accounts eingerichteten Systemen bzw. als Export in gängigen Formaten.
15.11. Du räumst uns an dem von dir bereitgestellten Material i.S.d. Klausel Ziffer 6.3. dieser AGB das einfache, auf die Vertragsdurchführung beschränkte Nutzungsrecht ein, insbesondere zur Bearbeitung und Verwendung im Rahmen der Seiten, Skripte, E-Mails, Creatives und Kampagnen.
15.12. Wir sind berechtigt, die erstellten Arbeitsergebnisse sowie deinen Markennamen und dein Logo zu Referenzzwecken zu verwenden, insbesondere auf unseren Webseiten, in Social Media, in Pitch-Decks und Präsentationen sowie gegenüber Multiplikatoren. Diese Zustimmung kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen.
15.13. Zusätzlich sind wir berechtigt, anonymisiertes Kundenfeedback (z. B. aus dem Projektkanal) ohne Namensnennung als Social Proof zu verwenden, etwa in Website-Testimonials oder Fallstudien. Rückschlüsse auf dich dürfen daraus nicht möglich sein.
15.14. Für eine darüber hinausgehende Testimonial- und Case-Study-Nutzung unter Namensnennung sowie für Bild- und/oder Videoaufnahmen, auf denen du und/oder deine Mitarbeiter zu sehen sind, bedarf es jeweils einer gesonderten, jederzeit frei widerruflichen informierten Einwilligung nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Aufnahmen dürfen dich, dein Produkt und/oder deinen Betrieb nicht in entstellender Weise zeigen.
15.15. Im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Leistungen entstandene Performancedaten (z. B. Impressionen, Klickzahlen, Registrierungs-, Termin- und Abschlussquoten, Kosten je Lead und weitere Key Performance Indikatoren) dürfen von uns in anonymisierter bzw. aggregierter Form zu Werbe-, Benchmarking- und Optimierungszwecken genutzt werden.
16. Vertragsstrafe
16.1. Für jeden Fall, in dem du schuldhaft (a) Arbeitsergebnisse i.S.d. Klausel Ziffer 15.3. dieser AGB, den Content oder Wissensmaterialien i.S.d. Klausel Ziffer 15.5. dieser AGB – insbesondere Skripte, Präsentationen, Folien, Funnel-Strukturen, E-Mail-Sequenzen, Konzepte, Templates, Frameworks oder Methoden – ganz oder in wesentlichen Teilen an Dritte weitergibst, Dritten zugänglich machst, in deinem Netzwerk, in Communities, Gruppen oder sozialen Medien veröffentlichst oder als eigene Leistung, eigenes Produkt oder White-Label-Lösung anbietest, oder (b) den Content nach Rückfall der Nutzungsrechte gemäß Klausel Ziffer 15.7. dieser AGB weiter nutzt, verpflichtest du dich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR. Bei einem fortdauernden Verstoß gilt jeder angefangene Kalendermonat, in dem der Verstoß nach Zugang einer Abmahnung in Textform andauert, als gesonderter Fall.
16.2. Die Vertragsstrafe wird auf einen aus demselben Verstoß resultierenden Schadensersatzanspruch angerechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung (Klausel Ziffer 20.8. dieser AGB) und die Rechtsfolgen der Klausel Ziffer 15.7. dieser AGB bleiben unberührt.
16.3. Diese Klausel ist eine von den Klauseln Ziffer 14 und 15 dieser AGB unabhängige Regelung. Sollte sie ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die Klauseln Ziffer 14 und 15 dieser AGB hiervon unberührt.
17. Lizenzen Dritter und Verwertungsgesellschaften
17.1. Soweit wir für dein Projekt Lizenzen Dritter beschaffen oder einsetzen (z. B. Stock-Fotos und -Videos, Schriften, Musik, Voiceover, KI-generiertes Material, Software-Vorlagen), gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters; du bist verpflichtet, diese einzuhalten. Lizenzen, die auf deinen Namen laufen müssen oder nur für einen bestimmten Nutzungsumfang gelten, erwirbst du selbst bzw. auf unsere Anweisung.
17.2. Du verpflichtest dich für den Fall, dass Gebühren von Verwertungsgesellschaften wie der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) anfallen, diese abzuführen. Werden diese Gebühren von uns verauslagt, so verpflichtest du dich, uns gegenüber die verauslagten Gebühren gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
18. Datenschutz
18.1. Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für dich, so sind wir verpflichtet, hinreichende Gewähr dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.
18.2. Wir verarbeiten personenbezogene Daten, namentlich Name, Telefonnummer, Mobilnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift und Bankverbindungsdaten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, zum Zwecke der Vertragsdurchführung, insbesondere zum Abschluss des Vertrages und zum Zwecke der Leistungserbringung sowie der Termin- und Aufgabendurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Wir weisen dich darauf hin, dass du gem. Art. 15–21 DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit sowie ein Widerspruchsrecht hast, ferner ein Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DSGVO. Anfragen hierzu richtest du postalisch an Yusuf Ünal Marketing GmbH, Torstraße 178, 10115 Berlin, oder per E-Mail an office@yusufuenal.de. Unsere Datenschutzerklärung findest du unter: www.yusufuenal.de/datenschutz
18.3. Soweit wir für dich personenbezogene Daten deiner Interessenten und Kunden (z. B. Webinar-Registrierungen, Terminbuchungen, E-Mail-Adressen, Kaufdaten) im Auftrag verarbeiten – etwa indem wir Landingpages, E-Mail-Sequenzen oder Automationen in deinen Systemen einrichten und betreuen oder zur Abrechnung nach Teil B dieser AGB Einsicht nehmen –, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 3 DSGVO; wir stellen hierfür ein Muster zur Verfügung. Soweit wir lediglich Konfigurationen in deinen Accounts vornehmen, ohne selbst Daten zu verarbeiten, liegt keine Auftragsverarbeitung vor; du bleibst alleiniger Verantwortlicher. Für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit deiner Werbung, deiner Einwilligungen (z. B. Double-Opt-in), deiner Datenschutzerklärung, deines Trackings (Pixel, Cookies, Conversion-API) und deiner Kundenkommunikation bist du verantwortlich.
19. Zugang
19.1. Der Zugang zu den vertraglich vereinbarten digitalen Leistungsbestandteilen – insbesondere zum gemeinsamen Projektkanal, zu File-Sharing-Ordnern (z. B. Google Drive) sowie ggf. zu Template- und Framework-Bereichen – wird innerhalb von drei Tagen nach dem ersten Zahlungseingang, andernfalls nach Absprache, freigeschaltet (nachfolgend: Freischaltungszeitpunkt). Welche Plattformen und Dienste wir hierfür nutzen, bestimmen wir.
19.2. Der Zugriff auf die digitalen Inhalte erfolgt über die zur Verfügung gestellte Plattform bzw. die zur Verfügung gestellten Dienste.
19.3. Mit Ende der Vertragslaufzeit endet auch der Zugang zu unseren Kanälen und Inhalten, insbesondere zum Projektkanal, zu File-Sharing-Ordnern sowie zu Template- und Framework-Bereichen. Deine eigenen Accounts (Klausel Ziffer 6.2. dieser AGB) bleiben dir erhalten; wir entfernen uns dort nach Vertragsende als Partner, Administrator bzw. Nutzer. Du bist verpflichtet, uns nach Vertragsende aus deinen Accounts zu entfernen.
19.4. Sollte sich die genutzte Plattform ändern oder die Zusammenarbeit mit dem Betreiber der Plattform enden, kann der Zugang wegfallen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Zugangsweg besteht nicht.
20. Laufzeit und Kündigung
20.1. Der Vertrag beginnt mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses i.S.d. Klausel Ziffer 5 dieser AGB, andernfalls mit seiner Unterzeichnung bzw. Annahme durch beide Vertragsparteien.
20.2. Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung, bei vereinbarter Supportphase mit deren Ablauf (Klausel Ziffer 9.3. dieser AGB); eine ordentliche Kündigung ist insoweit ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die Vergütung in Raten zu zahlen ist (Klausel Ziffer 7.3. dieser AGB).
20.3. Die Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern das Angebot nichts anderes bestimmt, haben Dauerschuldverhältnisse eine Mindestlaufzeit von drei Monaten ab Vertragsschluss (nachfolgend: die Mindestlaufzeit) und laufen im Übrigen auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können ein Dauerschuldverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderquartals (31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember) ordentlich kündigen, frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Die Kündigung kann bereits während der Mindestlaufzeit erklärt werden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass wir unsere Kapazitäten projektbezogen planen und für jeden Kunden Vorleistungen in Konzeption, Setup und Einarbeitung erbringen, die sich erst über die Laufzeit amortisieren.
20.4. Zur Klarstellung ein Beispiel: Bei Vertragsschluss am 15. Februar läuft die Mindestlaufzeit am 14. Mai ab. Geht uns deine Kündigung am 20. Februar zu, wirkt sie zum 30. Juni (das ist das erste Quartalsende, das mindestens drei Monate nach Zugang liegt und nach Ablauf der Mindestlaufzeit). Geht uns die Kündigung am 15. April zu, wirkt sie zum 30. September.
20.5. Das Kündigungsrecht nach § 627 BGB ist für sämtliche Verträge ausgeschlossen. Unsere Leistungen sind keine Dienste höherer Art, die aufgrund besonderen persönlichen Vertrauens übertragen werden, sondern standardisierte Agentur- und Marketingleistungen, die durch ein Team erbracht werden (Klausel Ziffer 2.3. dieser AGB); zudem handelt es sich um ein dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen (§ 627 Abs. 1 BGB). Die Klauseln Ziffer 20.3. und 20.7. dieser AGB bleiben unberührt.
20.6. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform per E-Mail an office@yusufuenal.de oder der Schriftform an unsere Geschäftsanschrift (Klausel Ziffer 4.6. dieser AGB); Nachrichten in Messenger- oder Projektkanälen wahren diese Form nicht. Maßgeblich ist der Zugang bei der jeweils anderen Partei.
20.7. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
20.8. Ein solcher wichtiger Grund ist auf unserer Seite insbesondere, wenngleich nicht abschließend, dann gegeben, wenn du mit mindestens zwei fälligen (Monats- bzw. Raten-)Zahlungen uns gegenüber in Verzug bist, wenn du Mitwirkungspflichten i.S.d. Klausel Ziffer 6 dieser AGB trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht erfüllst, wenn dein beworbenes Angebot rechtswidrig ist, wenn du dich nach Abmahnung erneut i.S.d. Klausel Ziffer 6.8. dieser AGB vertragswidrig verhältst oder wenn du gegen die Klauseln Ziffer 14, 15 oder 27.4. dieser AGB verstößt.
20.9. Sollten Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dir unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung deiner und unserer Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann, kannst du das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nur dann kündigen, wenn du diesen wichtigen Grund in der Kündigung schlüssig darlegst und durch geeignete Unterlagen glaubhaft machst und die Kündigung innerhalb von zwei Wochen beginnend mit dem Zeitpunkt erfolgt, in dem du von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hast. Besteht der wichtige Grund in einer behebbaren Verletzung einer Vertragspflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig (§ 314 Abs. 2 BGB). Das Ausbleiben eines wirtschaftlichen Erfolgs, die Anzahl oder Qualität von Leads, Kennzahlen aus der Testphase, Meinungsverschiedenheiten über Optimierungsmaßnahmen sowie Änderungen deiner Geschäftsplanung, Prioritäten oder Liquidität stellen für sich genommen keinen wichtigen Grund dar (Klauseln Ziffer 2.5., 9 und 10 dieser AGB).
20.10. Eine Kündigung, die den Anforderungen dieser Klausel Ziffer 20 nicht entspricht – insbesondere eine ordentliche Kündigung eines Projektvertrags, eine Kündigung ohne Einhaltung von Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist oder eine außerordentliche Kündigung ohne wichtigen Grund –, ist unwirksam und lässt Laufzeit und Vergütungspflicht unberührt. Nimmst du unsere Leistungen gleichwohl nicht mehr in Anspruch, gilt die Klausel Ziffer 7.7. dieser AGB.
20.11. Auch im Falle einer wirksamen Kündigung behalten wir den Anspruch auf die Vergütung für die schon erbrachten Leistungen. Die Setup-Gebühr vergütet die Analyse-, Konzeptions-, Erstellungs- und Einrichtungsleistungen; sie bleibt in voller Höhe geschuldet, soweit diese Leistungen bei Wirksamwerden der Kündigung erbracht sind. Wird der Vertrag im Übrigen aus einem von dir zu vertretenden Grund vorzeitig beendet, stehen uns in Bezug auf die noch nicht erbrachten Leistungen 10 % der hierauf entfallenden Vergütung zu. Dir und uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der uns zustehende Anteil niedriger oder höher ist als 10 %.
21. Kein Widerrufsrecht
Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer (Klauseln Ziffer 2.10. und 6.7. dieser AGB). Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht; ein vertragliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht wird nicht eingeräumt. Sollte im Einzelfall entgegen deiner Angabe ein Verbraucher Vertragspartner geworden sein, gelten für ihn die gesetzlichen Vorschriften.
22. Aufrechnungsverbot und Ausübung des Zurückbehaltungsrechts
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts und die Aufrechnung mit anderen als Ersatzforderungen wegen Mängeln der von uns verrichteten Tätigkeit durch dich sind ausgeschlossen, es sei denn, deine Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Dies gilt insbesondere für den Einbehalt fälliger Raten oder der Retainer-Fee unter Berufung auf Kampagnenergebnisse, Lead-Qualität oder behauptete Minderleistung.
23. Änderungen der AGB
23.1. Wir sind berechtigt, diese Vertragsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Wir haben dieses Recht natürlich nur, wenn die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für dich als Kunden zumutbar ist. Eine Änderung kann aus einer oder mehreren inhaltlichen Änderungen bestehen.
23.2. Wir teilen dir die Änderung spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderung in Textform bzw. per E-Mail mit. Bist du mit der Änderung nicht einverstanden, so kannst du dieser unverzüglich, spätestens jedoch binnen eines Monats ab Zugang der Änderungsmitteilung, in Textform widersprechen. Widersprichst du der Änderung innerhalb dieser einmonatigen Frist (nachfolgend: Widerspruchsfrist), so endet der Vertrag mit Ablauf der Widerspruchsfrist, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf; bereits entstandene Vergütungsansprüche und eine laufende Erfolgsbeteiligung nach Teil B bleiben unberührt.
23.3. Wir weisen dich in der Änderungsmitteilung sowohl auf dein Widerspruchsrecht hin als auch darauf, dass die Änderung als genehmigt gilt, wenn du nicht innerhalb der Widerspruchsfrist in Textform widersprichst, als auch darauf, dass das Vertragsverhältnis im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs mit Ablauf der Widerspruchsfrist endet, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.
24. Schlussbestimmungen
24.1. Das jeweilige Angebot geht diesen AGB im Falle von Widersprüchen vor. Individuell ausgehandelte Abreden haben stets Vorrang (§ 305b BGB). Der Einbeziehung anderweitiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen; dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringen.
24.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Textform. Das Gleiche gilt für eine Abbedingung dieser Textformklausel.
24.3. Alle angegebenen Preise und Zahlungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Hast du deinen Sitz außerhalb Deutschlands, richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung (insbesondere Übergang der Steuerschuldnerschaft, Reverse-Charge-Verfahren, Nichtsteuerbarkeit) nach den gesetzlichen Vorschriften; du teilst uns hierfür deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. deinen Unternehmerstatus mit und stellst uns von Nachteilen aus unzutreffenden Angaben frei.
24.4. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
24.5. Leistungs- und Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag ist Berlin.
24.6. Bist du Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hast du im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, gilt für alle sich aus dem zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten Berlin als ausschließlich vereinbarter Gerichtsstand.
24.7. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Jede solche ungültige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist, im gesetzlich zugelassenen Umfang, als durch eine gültige, wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt zu betrachten, die dieser ungültigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Absicht und Zielsetzung am nächsten kommt. Das Vorangehende gilt sinngemäß für jegliche unabsichtliche Lücke in diesem Vertrag.
Teil B – Besondere Bedingungen für Erfolgsbeteiligungsmodelle
Die nachfolgenden Klauseln gelten zusätzlich zu Teil A, wenn und soweit das Angebot eine Erfolgsbeteiligung vorsieht (Klausel Ziffer 1.3. dieser AGB).
25. Anwendungsbereich und Rechtsnatur
25.1. Dieser Teil B gilt, wenn und soweit das Angebot eine erfolgsabhängige Vergütung vorsieht, die an Umsätze, Erlöse, Deckungsbeiträge oder Abschlüsse anknüpft, die mit einem von uns konzipierten, erstellten und/oder betreuten Funnel-, Webinar- oder Kampagnensystem erzielt werden (nachfolgend: Erfolgsbeteiligung). Beteiligungssatz, Bemessungsgrundlage (Klausel Ziffer 26 dieser AGB), Beteiligungsdauer (Klausel Ziffer 31 dieser AGB), eine etwaige Setup-Gebühr und ihre Anrechnung (Klausel Ziffer 28 dieser AGB) sowie ein etwaiger Ablösebetrag (Klausel Ziffer 31.4. dieser AGB) ergeben sich aus dem Angebot.
25.2. Die Erfolgsbeteiligung ist Bestandteil unserer Vergütung für Marketing- und Agenturleistungen. Sie begründet keine Gesellschaft, keine stille Beteiligung, keine Mitunternehmerschaft und keine Beteiligung an deinem Unternehmen, deinen Produkten oder deinen Kundenbeziehungen. Wir werden nicht als Handelsvertreter (§§ 84 ff. HGB) oder Vermittler tätig, vermitteln oder schließen keine Geschäfte in deinem Namen und sind an Verlusten nicht beteiligt. Ansprüche deiner Kunden richten sich ausschließlich gegen dich.
25.3. Bezugsobjekt der Erfolgsbeteiligung ist das im Angebot bezeichnete System (nachfolgend: das System), d. h. die Gesamtheit der von uns konzipierten und/oder erstellten Elemente – insbesondere Werbekampagnen und Creatives, Landingpages, Registrierungs- und Dankeseiten, Webinar- bzw. VSL-Skript und Präsentation, Order-Bumps und Upsells, E-Mail- und Nachrichtensequenzen, Automationen, Terminbuchungs- und Follow-up-Prozesse – in der jeweils aktuellen Fassung. Zum System gehören auch Anpassungen, Weiterentwicklungen, Übersetzungen, Rebrandings, Übertragungen auf andere Tools oder Umbauten, die du oder Dritte vornehmen und die auf Struktur, Skript, Argumentationsaufbau, Angebotsarchitektur oder Funnel-Logik des Systems aufbauen (nachfolgend: abgeleitete Fassungen).
25.4. Launch i.S.d. dieses Teils B ist der erste der folgenden Zeitpunkte: die erste Durchführung des Webinars bzw. die erste Veröffentlichung des VSL oder der Verkaufsseite, der Start der ersten Werbekampagne des Systems oder die erste Freischaltung des Systems für Registrierungen (nachfolgend: Launch).
26. Bemessungsgrundlage
26.1. Das Angebot bestimmt, ob die Erfolgsbeteiligung aus dem Netto-Erlös (nachfolgend: Variante A) oder aus dem Deckungsbeitrag (nachfolgend: Variante B) berechnet wird. Fehlt eine Bestimmung, gilt Variante A.
26.2. Netto-Erlös sind sämtliche Entgelte, die du oder ein für dich vereinnahmender Dritter (z. B. Zahlungsanbieter, Reseller, verbundenes Unternehmen) aus zugerechneten Abschlüssen i.S.d. Klausel Ziffer 27 dieser AGB tatsächlich vereinnahmst, ohne Umsatzsteuer, abzüglich der Beträge, die du deinem Kunden infolge wirksamen Widerrufs, Rücktritts, berechtigter Stornierung oder sonstiger Rückabwicklung nachweislich zurückgezahlt hast. Rückzahlungen mindern den Netto-Erlös jedoch nicht, soweit der Widerruf, der Rücktritt, die Stornierung, die Nichtigkeit oder die sonstige Rückabwicklung darauf beruht, dass du keine oder keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung verwendet, gegen gesetzliche Vorgaben für dein Angebot verstoßen (insbesondere gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz, Pflichtangaben und Formvorschriften, Preisangaben- oder Verbraucherschutzrecht) oder deine vertraglichen Pflichten gegenüber deinem Kunden verletzt hast; solche Beträge gelten für die Erfolgsbeteiligung als vereinnahmt. Gebühren und Einbehalte von Zahlungsanbietern, Finanzierungs- und Ratenzahlungsdienstleistern, Provisionen deines Vertriebs (Setter, Closer, Affiliates), Steuern, Tool-, Personal- und sonstige Kosten mindern den Netto-Erlös nicht, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt.
26.3. Deckungsbeitrag ist der Netto-Erlös abzüglich des Werbebudgets (Ad Spend), das du im jeweiligen Abrechnungszeitraum nachweislich an Werbeplattformen für die Kampagnen des Systems gezahlt hast. Der Nachweis erfolgt durch die Rechnungen bzw. Abrechnungen der Werbeplattformen oder durch unseren Lesezugriff auf das Werbekonto. Weitere Abzüge sind ausgeschlossen. Übersteigt das Werbebudget in einem Abrechnungszeitraum den Netto-Erlös, wird der negative Betrag auf die folgenden Abrechnungszeiträume vorgetragen und dort vom Deckungsbeitrag abgezogen; eine Rückzahlung bereits abgerechneter Erfolgsbeteiligung erfolgt nicht.
26.4. Entgelte in fremder Währung werden zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank am Tag des Zahlungseingangs in Euro umgerechnet.
26.5. Die Erfolgsbeteiligung ergibt sich aus dem im Angebot genannten Prozentsatz der Bemessungsgrundlage; sie versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer nach Maßgabe der Klausel Ziffer 24.3. dieser AGB.
27. Zurechnung von Abschlüssen
27.1. Zugerechneter Kontakt ist jede natürliche oder juristische Person, die sich über das System oder eine abgeleitete Fassung registriert oder einträgt (z. B. Webinar-Anmeldung, Opt-in, Bewerbung, Terminbuchung, Kauf eines VIP-Tickets oder Order-Bumps), unmittelbar einen Termin bucht oder kauft oder auf eine Kampagne des Systems hin Kontakt zu dir aufnimmt (nachfolgend: Registrierung) – unabhängig vom genutzten Endgerät, Kanal oder von der verwendeten E-Mail-Adresse oder Telefonnummer. Handelt der Kontakt für ein Unternehmen, gilt das Unternehmen als zugerechneter Kontakt.
27.2. Provisionspflichtig sind alle entgeltlichen Verträge, Buchungen und Bestellungen (nachfolgend: Abschlüsse), die du mit einem zugerechneten Kontakt wie folgt tätigst:
27.2.1. Direktabschlüsse: Abschlüsse während oder unmittelbar im Anschluss an das Webinar, den VSL oder die Verkaufsseite, einschließlich VIP-Tickets, Order-Bumps, Upsells, Downsells und Zusatzprodukten;
27.2.2. Follow-up-Strecke: Abschlüsse und Terminbuchungen während der Laufzeit der nachgelagerten E-Mail- bzw. Nachrichtensequenz des Systems, einschließlich der Abschlüsse, die aus so gebuchten Erst- oder Folgeterminen hervorgehen;
27.2.3. Verzögerte Abschlüsse (Schutzfrist): Abschlüsse mit Kontakten, die durch das Webinar, den VSL oder die Follow-up-Strecke Interesse bekundet haben (z. B. durch Terminbuchung, Rückfrage, Antwort, Teilnahme), deren Abschluss sich jedoch zeitlich verzögert – gleich aus welchem Grund (z. B. Urlaub, Abwesenheit, interne Abstimmung, Prüfungsfristen, Finanzierung) –, sofern der Abschluss innerhalb von 90 Tagen nach dem Ende der Follow-up-Strecke oder nach dem letzten Erst- bzw. Folgetermin mit dem Kontakt erfolgt, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt;
27.2.4. Folgeabschlüsse: weitere entgeltliche Verträge mit einem Kontakt, mit dem ein Abschluss nach den Klauseln Ziffer 27.2.1. bis 27.2.3. dieser AGB zustande gekommen ist (z. B. Upgrades, Verlängerungen, höherpreisige Programme, Zusatzprodukte, Folgebuchungen), innerhalb von zwölf Monaten nach dem ersten Abschluss, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt.
27.3. Kommt innerhalb der Fristen nach Klausel Ziffer 27.2. dieser AGB ein Abschluss mit einem zugerechneten Kontakt zustande, wird vermutet, dass er auf dem System beruht. Du kannst diese Vermutung widerlegen, indem du in Textform nachweist, dass mit dem Kontakt bereits vor dessen erster Registrierung eine dokumentierte, konkrete Vertragsanbahnung über dasselbe oder ein vergleichbares Angebot bestand (z. B. ein vor der Registrierung übermitteltes individuelles Angebot). Eine bloße frühere Bekanntschaft, ein Setting- oder Closing-Call, der nicht zum Abschluss führte, ein Newsletter-Abonnement, ein Social-Media-Kontakt oder eine frühere Anfrage ohne konkretes Angebot genügen nicht.
27.4. Abschlüsse, die mit zugerechneten Kontakten über Dritte, verbundene Unternehmen (§ 15 AktG), andere Marken, Domains, Zahlungskonten, Vertriebspartner, Affiliates, Einzelunternehmen deiner Geschäftsführer oder Gesellschafter oder abgewandelte Angebote erzielt werden, gelten als deine Abschlüsse im Sinne dieser Klausel. Du wirst Registrierungen, Zahlungsflüsse oder Abschlüsse nicht umleiten, verschleiern, aufteilen oder verzögern, um die Erfolgsbeteiligung zu mindern oder zu umgehen.
27.5. Die Zurechnung gilt für alle Kontakte, deren Registrierung während der Beteiligungsdauer (Klausel Ziffer 31 dieser AGB) erfolgt ist, auch wenn der Abschluss oder der Zahlungseingang erst nach deren Ende innerhalb der Fristen nach Klausel Ziffer 27.2. dieser AGB erfolgt.
28. Setup-Gebühr, Mindestvergütung und Anrechnung
28.1. Eine im Angebot vereinbarte Setup-Gebühr (auch: Erstellungs- oder Projektpauschale, Anzahlung) vergütet die Analyse, Konzeption, Erstellung und Einrichtung des Systems. Sie ist mit Vertragsschluss fällig (Klausel Ziffer 7.2. dieser AGB), erfolgsunabhängig und nicht rückzahlbar – auch dann nicht, wenn die Erfolgsbeteiligung die Setup-Gebühr während der Beteiligungsdauer nicht erreicht oder das System aus Gründen nicht oder nicht mehr genutzt wird, die wir nicht zu vertreten haben. Eine Ratenzahlung der Setup-Gebühr ist reine Fälligkeitsregelung (Klausel Ziffer 7.3. dieser AGB) und unabhängig vom Stand der Erfolgsbeteiligung.
28.2. Sofern das Angebot die Anrechnung vorsieht, wird die gezahlte Setup-Gebühr zu 100 % auf die Erfolgsbeteiligung angerechnet: Ein Zahlungsanspruch aus der Erfolgsbeteiligung entsteht erst, sobald und soweit die kumulierte, nach Klausel Ziffer 26 dieser AGB berechnete Erfolgsbeteiligung die gezahlte Setup-Gebühr übersteigt (nachfolgend: Anrechnungsschwelle). Bis zum Erreichen der Anrechnungsschwelle rechnen wir die Erfolgsbeteiligung gleichwohl nach Klausel Ziffer 30 dieser AGB ab (Verrechnungsaufstellung ohne Zahlbetrag), damit der Stand der Anrechnung für beide Parteien nachvollziehbar ist.
28.3. Sieht das Angebot keine Anrechnung vor, stehen Setup-Gebühr und Erfolgsbeteiligung unabhängig nebeneinander. Ist keine Setup-Gebühr vereinbart (z. B. bei einer Erweiterung eines bestehenden Retainers), besteht die Vergütung für das System ausschließlich in der Erfolgsbeteiligung; die Vergütung des Retainers bleibt hiervon unberührt.
28.4. Noch offene Raten der Setup-Gebühr sind unabhängig vom Stand der Erfolgsbeteiligung zu den vereinbarten Terminen zu zahlen; eine Verrechnung offener Raten mit erwarteter oder streitiger Erfolgsbeteiligung findet nicht statt (Klausel Ziffer 22 dieser AGB).
29. Entstehung des Anspruchs, Zuflussprinzip und Ratenzahlungen
29.1. Der Anspruch auf Erfolgsbeteiligung entsteht mit dem tatsächlichen Zahlungseingang des Entgelts bei dir oder bei einem für dich vereinnahmenden Dritten (Zuflussprinzip). Bei Ratenzahlungen deines Kunden entsteht er anteilig mit jeder eingegangenen Rate im jeweiligen Abrechnungszeitraum. Bei Finanzierungen über Dritte (z. B. Ratenkauf oder Finanzierung über einen Zahlungsanbieter mit Auszahlung des Gesamtbetrags an dich) gilt der an dich ausgezahlte Betrag mit seinem Eingang als zugeflossen.
29.2. Für Raten, die nachweislich endgültig ausfallen, sowie für wirksam widerrufene oder berechtigt stornierte Abschlüsse besteht kein Anspruch; bereits abgerechnete Beträge werden in der nächsten Abrechnung gutgeschrieben, soweit die Rückzahlung an deinen Kunden nachgewiesen ist. Dies gilt nicht in den Fällen der Klausel Ziffer 26.2. Satz 2 dieser AGB (Widerruf, Rückabwicklung oder Ausfall aufgrund fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrung, Verstoßes gegen gesetzliche Vorgaben oder Verletzung deiner Pflichten gegenüber deinem Kunden); in diesen Fällen bleibt der Anspruch bestehen bzw. entsteht so, als wäre das Entgelt zugeflossen. Geht eine zunächst ausgefallene Rate später ganz oder teilweise ein (z. B. nach Mahnung, Inkasso oder Vergleich), entsteht der Anspruch mit dem Eingang.
29.3. Du wirst fällige Forderungen aus zugerechneten Abschlüssen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns einziehen. Verzichtest du ohne sachlichen Grund ganz oder teilweise auf eine solche Forderung, erlässt du sie, stundest du sie, gewährst du nachträglich Nachlässe oder unterlässt du die Einziehung, gilt der betreffende Betrag für die Berechnung der Erfolgsbeteiligung als zugeflossen (§ 87a Abs. 3 HGB entsprechend). Rückabwicklungen oder Nachlässe aus sachlichem Grund (z. B. berechtigte Mängelrüge, Härtefall, gesetzliches Widerrufsrecht) teilst du uns mit kurzer Begründung in der Abrechnungsübersicht mit.
30. Abrechnung, Offenlegung und Prüfungsrechte
30.1. Abrechnungszeitraum sind jeweils 14 Kalendertage. Der erste Abrechnungszeitraum endet 14 Tage nach dem Launch (nachfolgend: Stichtag); die weiteren Stichtage folgen im Abstand von jeweils 14 Tagen. Nach Ende der aktiven Nutzung des Systems können wir den Abrechnungszeitraum auf einen Kalendermonat umstellen.
30.2. Binnen drei Werktagen nach jedem Stichtag übermittelst du uns unaufgefordert in Textform eine vollständige Abrechnungsübersicht über den Abrechnungszeitraum (nachfolgend: Abrechnungsübersicht) mit folgenden Angaben: (a) alle Abschlüsse mit zugerechneten Kontakten im Abrechnungszeitraum mit Datum, Produkt bzw. Programm, Netto-Entgelt und Zahlungsmodus (Einmalzahlung, Raten, Finanzierung); (b) alle im Abrechnungszeitraum eingegangenen Zahlungen aus zugerechneten Abschlüssen – einschließlich Raten aus früheren Abschlüssen – mit Datum und Betrag; (c) alle Rückzahlungen, Widerrufe, Stornierungen, Nachlässe und Ausfälle mit Datum, Betrag und Grund; (d) bei Variante B das Werbebudget nebst Plattformrechnungen; (e) die Zahl der Registrierungen, Webinar-Teilnahmen, gebuchten und wahrgenommenen Termine. Die Pflicht zur unaufgeforderten Abrechnungsübersicht gilt für die gesamte Beteiligungsdauer und die Nachlauffristen nach Klausel Ziffer 27 dieser AGB – auch dann, wenn in einem Abrechnungszeitraum keine Abschlüsse oder Zahlungseingänge zu melden sind (Leermeldung). Kundendaten können pseudonymisiert übermittelt werden (z. B. Kunden- oder Rechnungsnummer), soweit uns dies die Zuordnung zu Registrierungen ermöglicht.
30.3. Zur Verifizierung der Abrechnungsübersichten räumst du uns für die Beteiligungsdauer zuzüglich sechs Monaten einen Lesezugriff (Read-only- bzw. Reporting-Rolle) auf die zur Abwicklung des Systems genutzten Konten ein, insbesondere Zahlungsanbieter (z. B. CopeCart, Digistore24, ablefy, Stripe), Webinar- und E-Mail-System, Terminbuchungstool, CRM und Werbekonto. Soweit wir hierbei personenbezogene Daten deiner Kunden einsehen, erfolgt dies ausschließlich zur Abrechnungsprüfung; Klausel Ziffer 18.3. dieser AGB gilt.
30.4. Auf Basis der Abrechnungsübersicht und unserer Prüfung stellen wir die Erfolgsbeteiligung in Rechnung; sie ist binnen sieben Tagen nach Rechnungszugang fällig. Einwendungen gegen eine Rechnung sind binnen 14 Tagen nach Rechnungszugang in Textform zu begründen; danach gilt die Rechnung als anerkannt, worauf wir in der Rechnung besonders hinweisen.
30.5. Wir sind berechtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit deiner Abrechnungsübersichten einmal je Kalenderhalbjahr sowie anlassbezogen bei konkreten Anhaltspunkten für Unrichtigkeiten durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Du gewährst dem Prüfer Einsicht in die hierfür erforderlichen Unterlagen (insbesondere Exporte der Zahlungsanbieter, Rechnungsausgangslisten, Kontoauszüge zu Eingängen aus zugerechneten Abschlüssen, Verträge mit zugerechneten Kontakten). Der Prüfer teilt uns nur das Prüfungsergebnis mit. Ergibt die Prüfung eine Abweichung von mehr als 5 % zu unseren Lasten, trägst du die Kosten der Prüfung; die Differenz ist nachzuzahlen und ab dem ursprünglichen Fälligkeitstag zu verzinsen (Klausel Ziffer 8.1. dieser AGB). Verweigerst du uns den Lesezugriff nach Klausel Ziffer 30.3. dieser AGB, ersetzt die Prüfung durch den Prüfer den Lesezugriff nicht; es gilt zusätzlich die Klausel Ziffer 30.6. dieser AGB.
30.6. Erfüllst du deine Pflichten nach den Klauseln Ziffer 30.2. und 30.3. dieser AGB trotz Aufforderung in Textform mit einer Nachfrist von sieben Tagen nicht oder nicht vollständig, sind wir berechtigt, die Bemessungsgrundlage auf Grundlage der uns zugänglichen Daten (insbesondere Registrierungen, Teilnahmen, Terminbuchungen, Zahlungsanbieter-Daten und deine Preise) sowie der in der Testphase oder in vergleichbaren Systemen erzielten Konversionsraten nach billigem Ermessen zu schätzen (§ 315 BGB) und auf dieser Grundlage abzurechnen. Dir bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die tatsächliche Bemessungsgrundlage niedriger ist.
30.7. Die Pflichten nach dieser Klausel bestehen bis zur vollständigen Abrechnung und Bezahlung aller nach Klausel Ziffer 27 dieser AGB zugerechneten Abschlüsse fort, auch nach Beendigung des Vertrags.
31. Beteiligungsdauer, Nutzung des Systems und Ablösung
31.1. Die Erfolgsbeteiligung gilt für die im Angebot bestimmte Beteiligungsdauer; fehlt eine Bestimmung, gilt sie für zwölf Monate ab dem Launch (Klausel Ziffer 25.4. dieser AGB) (nachfolgend: Beteiligungsdauer). Sie erfasst sämtliche Durchführungen des Systems in diesem Zeitraum – Live-Termine, Wiederholungen, automatisierte bzw. Evergreen-Durchführungen, Replays, Hybrid-Formate – sowie abgeleitete Fassungen (Klausel Ziffer 25.3. dieser AGB).
31.2. Abweichend von Klausel Ziffer 15.4. dieser AGB erhältst du am System und seinen Bestandteilen für die Beteiligungsdauer ein einfaches Nutzungsrecht, das auf die Nutzung unter Erfüllung deiner Pflichten aus diesem Teil B beschränkt ist. Mit Ablauf der Beteiligungsdauer und vollständiger Abrechnung und Bezahlung der bis dahin zugerechneten Abschlüsse wird das Nutzungsrecht nach Maßgabe der Klausel Ziffer 15.4. dieser AGB zeitlich unbeschränkt. Eine Nutzung des Systems oder abgeleiteter Fassungen ohne Abrechnung der Erfolgsbeteiligung – insbesondere die erneute Durchführung des Webinars oder die Nutzung von Skript, Folien, Seiten oder Sequenzen ohne Meldung der daraus erzielten Abschlüsse – ist nicht gestattet und begründet neben dem Vergütungsanspruch Ansprüche aus Urheberrecht (Klausel Ziffer 15.7. dieser AGB) sowie die Vertragsstrafe nach Klausel Ziffer 16 dieser AGB.
31.3. Du kannst die Nutzung des Systems jederzeit einstellen; eine Pflicht zur Nutzung oder zur Schaltung von Werbung besteht nicht. Die Einstellung lässt die Erfolgsbeteiligung an bereits zugerechneten Kontakten und die Fristen nach Klausel Ziffer 27.2. dieser AGB unberührt. Eine Wiederaufnahme der Nutzung innerhalb der Beteiligungsdauer unterliegt wieder der Erfolgsbeteiligung.
31.4. Du kannst die Erfolgsbeteiligung vorzeitig durch Zahlung des im Angebot bestimmten Ablösebetrags beenden (nachfolgend: Ablösung). Fehlt eine Bestimmung im Angebot, beträgt der Ablösebetrag das Sechsfache der durchschnittlichen monatlichen Erfolgsbeteiligung der letzten drei vollständigen Kalendermonate vor Zugang der Ablöseerklärung, mindestens jedoch den Betrag der Setup-Gebühr oder – wenn keine Setup-Gebühr vereinbart ist – den im Angebot genannten Mindest-Ablösebetrag. Die Ablösung ist in Textform zu erklären; mit vollständiger Zahlung des Ablösebetrags endet die Erfolgsbeteiligung für alle Abschlüsse, deren Zahlungseingang nach dem Zahlungstag liegt. Bis dahin entstandene Ansprüche bleiben bestehen. Das Nutzungsrecht wird mit Zahlung des Ablösebetrags zeitlich unbeschränkt (Klausel Ziffer 15.4. dieser AGB).
31.5. Die Weiterentwicklung des Systems durch dich oder Dritte ist zulässig; sie lässt die Erfolgsbeteiligung an abgeleiteten Fassungen unberührt. Unzulässig ist der Nachbau oder Umbau des Systems, soweit er der Umgehung der Erfolgsbeteiligung dient (Klausel Ziffer 27.4. dieser AGB).
32. Beendigung und Nachwirkung
32.1. Ein Projektvertrag mit Erfolgsbeteiligung endet hinsichtlich der Erstellungs- und Einrichtungsleistungen mit dem Launch, bei vereinbarter Supportphase mit deren Ablauf (Klausel Ziffer 20.2. dieser AGB). Die Erfolgsbeteiligung und die Pflichten aus diesem Teil B bestehen als Dauerschuldverhältnis für die Beteiligungsdauer fort. Eine ordentliche Kündigung der Erfolgsbeteiligung vor Ablauf der Beteiligungsdauer ist ausgeschlossen; die Ablösung nach Klausel Ziffer 31.4. dieser AGB bleibt möglich. Ist das System Erweiterung eines bestehenden Retainers, berührt die Beendigung des Retainers die Erfolgsbeteiligung nicht.
32.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (Klauseln Ziffer 20.7. bis 20.9. dieser AGB). Ein wichtiger Grund auf unserer Seite liegt insbesondere vor, wenn du deine Offenlegungs- oder Zahlungspflichten nach diesem Teil B trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung verletzt oder gegen Klausel Ziffer 27.4. dieser AGB verstößt. Kündigen wir aus einem solchen Grund, wird – neben den bis dahin entstandenen Ansprüchen – ein Betrag in Höhe des Ablösebetrags nach Klausel Ziffer 31.4. dieser AGB als pauschalierter Schadensersatz fällig; dir bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
32.3. Die Klauseln Ziffer 27 (Zurechnung), 29 (Zufluss), 30 (Abrechnung und Prüfung) und 31.2. (Nutzungsrecht) dieser AGB gelten nach Beendigung des Vertrags fort, bis alle zugerechneten Abschlüsse abgerechnet und bezahlt sind.